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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): 
Alle Geschäftsbeziehungen, welche zwischen der Firma Boganruna Michael Lorenz und ihren Kunden zustande kommen, werden auf der Basis der nun folgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung geführt. 
Abweichungen von diesen AGB bei Vertragsschluss bedürfen der Schriftform (§ 126 BGB). Nach Vertragsschluss sind Individualabreden auch mündlich wirksam.   
§ 2 Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen: 
Alle von Boganruna angebotenen Produkte, insbesondere die Wareneinstellung im Onlineshop www.boganruna.de, stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar. Es ist lediglich als Einladung an den Kunden von Boganruna zu verstehen ein rechtsverbindliches Angebot abzugeben. Durch die Bestellung der Ware gibt der Kunde ein Kaufangebot gegenüber Boganruna ab.  
Alle Preise enthalten 19% bzw. 7% Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind unverzüglich fällig und netto ohne Abzug zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der Firma Boganruna maßgeblich. 
Bei Zahlungsversäumnis werden eine Mahngebühr von 10,00 EUR, sowie Verzugszinsen nach § 288 BGB fällig.   
§ 3 Lieferung und Verzug 
Die Lieferfrist, der von Ihnen bestellten Waren beträgt 3 bis maximal 21 Tage. Die Lieferung erfolgt in der Regel per deutscher Post an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Teillieferungen durch Boganruna sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Lieferverzögerungen, welche durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns verschuldet sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Über deren Beginn und Ende werden wir den Käufer unverzüglich informieren. 
Bei Lieferverzögerungen von mehr als zwei Wochen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen steht beiden Seiten ein Rücktrittsrecht zu. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich abzugeben. Die Firma Boganruna wird bereits erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten. 
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Haftungsausschluss erfasst keine Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen – in diesem Fall haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit unbeschränkt.   
§ 4 Eigentumsvorbehalt und Rücktritt 
Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), so bleiben die gelieferten Waren in unserem Eigentum, bis der Kaufpreis für sie vollständig bezahlt ist. 
Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so bleiben die gelieferten Waren in unserem Eigentum, bis der Kaufpreis und alle früheren Forderungen aus Lieferungen an den Kunden bezahlt sind. 
Der Kunde darf die Ware weiter veräußern und verarbeiten sowie mit beweglichen wie unbeweglichen Sachen verbinden. Veräußert er die Ware, verarbeitet er sie oder verbindet sie mit einer anderen Sache, so tritt er hiermit seine Forderungen gegen Dritte an uns ab, die er im Zusammenhang mit der Veräußerung, Verarbeitung oder Verbindung erworben hat. 
Wir sind berechtigt zu verlangen, dass der Kunde die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte erteilt und Unterlagen herausgibt, die zum Einzug erforderlich sind. Wir sind ermächtigt, den Abnehmern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. 
Eine Verarbeitung unserer Ware nimmt der Kunde ausschließlich für uns vor. Wir sind Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Erwirbt der Kunde Miteigentum an der neuen Sache, überträgt er uns dieses hiermit anteilig nach dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu dem der uns nicht gehörenden Bestandteile. Der Kunde hat unseren Anteil unentgeltlich zu verwahren. 
Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nach, so sind wir berechtigt, nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in unserem Eigentum stehenden Ware zu verlangen. In der Zurücknahme der Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten hat der Kunde zu tragen. Bei Rücknahmen werden 10% des Warenwertes für die Wiedereinlagerung berechnet.   
§ 5 Datenschutz 
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass Boganruna seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen (personenbezogenen) Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) auf Datenträger speichert und vertraulich behandelt. 
Der Kunde kann jedoch diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft revidieren. Boganruna verpflichtet sich für diesen Fall zur umgehenden Löschung der Daten, falls sie nicht für die Abwicklung offener Bestellvorgänge benötigt werden oder gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
 Google Analytics Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA. 
Google Analytics verwendet so genannte "Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. 
IP-Anonymisierung 
Wir haben auf dieser Webseite die Funktion IP-Anonymisierung aktiviert. Dadurch wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. 
Browser Plugin 
Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch den Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de 
Widerspruch gegen Datenerfassung 
Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de 
Auftragsdatenverarbeitung 
Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig um. Demografische Merkmale bei Google Analytics Diese Website nutzt die Funktion “demografische Merkmale” von Google Analytics. Dadurch können Berichte erstellt werden, die Aussagen zu Alter, Geschlecht und Interessen der Seitenbesucher enthalten. Diese Daten stammen aus interessenbezogener Werbung von Google sowie aus Besucherdaten von Drittanbietern. Diese Daten können keiner bestimmten Person zugeordnet werden. Sie können diese Funktion jederzeit über die Anzeigeneinstellungen in Ihrem Google-Konto deaktivieren oder die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics wie im Punkt “Widerspruch gegen Datenerfassung” dargestellt generell untersagen.  
§ 6 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand 
Für das Vertragsverhältnis der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde selbst Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Waldshut ausschließlicher Gerichtsstand. Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vereinbarten Bedingungen wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit gilt die gesetzliche Regelung.  

Hier eine überarbeitete Fassung mit den besprochenen Korrekturen. Wie gesagt: keine Rechtsberatung, aber eine deutlich tragfähigere Basis als die ursprüngliche Version – vor Veröffentlichung würde ich's trotzdem von einem Anwalt absegnen lassen, gerade wegen Haftung und Widerruf.


Teilnahme an Bogenkursen (Boganruna)

1. Teilnahmevoraussetzungen & Gesundheit

Die Teilnahme an den Bogenkursen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer bestätigt mit der Buchung, dass ihm nach bestem Wissen keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die einer Teilnahme entgegenstehen (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder akute Rückenbeschwerden). Bestehende gesundheitliche Einschränkungen sind dem Kursleiter spätestens bei der Buchung, jedoch nicht später als 48 Stunden vor Kursbeginn, mitzuteilen.

Die Teilnahme ist Personen ab 16 Jahren möglich. Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten; eine entsprechende Erklärung ist vor Kursbeginn vorzulegen.

Alkohol- oder Drogeneinfluss führt zum sofortigen Ausschluss vom Kurs ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

2. Sicherheitshinweise & Anweisungen

Die Sicherheit hat beim Bogenschießen oberste Priorität. Den Anweisungen des Kursleiters ist jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten. Der Kursleiter ist berechtigt, Teilnehmer, die wiederholt unaufmerksam sind oder Anweisungen nicht befolgen, zeitweise oder dauerhaft vom weiteren Schießen auszuschließen.

Verstöße gegen die Sicherheitsregeln (insbesondere das „Nicht-Ausziehen" oder „Nicht-Zielen" auf Personen oder Lebewesen) berechtigen den Kursleiter, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung vom Kurs auszuschließen. In diesem Fall verfällt die Kursgebühr.

3. Haftung

Boganruna haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Boganruna oder eines gesetzlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Boganruna beruhen.

Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet Boganruna nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Sportgeräte durch den Teilnehmer entstehen oder durch Missachtung der Sicherheitsanweisungen verursacht wurden, haftet der Teilnehmer selbst. Der Teilnehmer haftet zudem für Schäden an den zur Verfügung gestellten Leihgeräten, sofern diese auf eine missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.

Teilnehmern wird empfohlen, über eine eigene Haftpflichtversicherung zu verfügen.

4. Widerrufsrecht (bei Buchung über den Online-Shop)

Verbrauchern steht bei Buchung über den Online-Shop ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Eine separate Widerrufsbelehrung wird im Bestellprozess zur Verfügung gestellt.

Beginnt der gebuchte Kurs innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist, wird der Teilnehmer im Bestellprozess ausdrücklich gefragt, ob mit der Durchführung des Kurses bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll. Stimmt der Teilnehmer zu und widerruft er den Vertrag anschließend, schuldet er Wertersatz für den bereits durchgeführten Teil des Kurses.

5. Stornierung durch den Teilnehmer

Stornierungen sind in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären; maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs bei Boganruna.

  • Stornierungen bis 14 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei.
  • Stornierungen bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr werden fällig.
  • Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die volle Kursgebühr berechnet, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.

Das gesetzliche Widerrufsrecht nach Ziffer 4 bleibt hiervon unberührt und geht im Falle eines fristgerechten Widerrufs vor.

6. Absage durch den Veranstalter (Boganruna)

Boganruna behält sich das Recht vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl, wetterbedingt (z. B. Sturm, Gewitter) oder aus anderen von Boganruna nicht zu vertretenden Gründen (z. B. kurzfristige Erkrankung des Kursleiters, behördliche Anordnungen) kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten oder die bereits gezahlte Kursgebühr in voller Höhe erstattet.

Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Boganruna beruhen oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen.

7. Leihmaterial

Werden Leihgeräte (Bogen, Pfeile, Schutzausrüstung) zur Verfügung gestellt, sind diese pfleglich zu behandeln. Nach Abschluss des Kurses ist das Material vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand an den Kursleiter zurückzugeben. Zustand und Vollständigkeit werden bei Ausgabe und Rückgabe gemeinsam kurz überprüft. Bei Beschädigung oder Verlust, der auf eine missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen ist, ist der Teilnehmer zum Wertersatz verpflichtet.

8. Bild- und Videoaufnahmen

Während des Kurses können Foto- oder Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Werbezwecken (z. B. Website, Social Media) angefertigt werden. Teilnehmer, die damit nicht einverstanden sind, teilen dies dem Kursleiter vor Kursbeginn mit, damit dies berücksichtigt werden kann.

9. Zahlungsbedingungen

Die Kursgebühr ist, sofern nicht anders vereinbart, mit Buchung bzw. innerhalb der im Bestellprozess angegebenen Zahlungsfrist fällig. Bei Zahlungsverzug ist Boganruna berechtigt, die Teilnahme zu verweigern.

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


11. Besuch des 3D-Parcours der Hegau Archers e. V.

Im Rahmen einzelner Kurse oder Veranstaltungen kann ein gemeinsamer Besuch des 3D-Parcours der Hegau Archers e. V. auf der Lochmühle Eigeltingen stattfinden. Für diesen Besuch gelten zusätzlich zu den vorstehenden Bedingungen die nachfolgenden Eintritts- und Benutzungsbedingungen der Hegau Archers e. V. (siehe Anlage), die unverändert von deren Parcoursordnung übernommen wurden.

Der Kursleiter begleitet die Teilnehmer dabei in der Regel für einen begrenzten Zeitraum zu Beginn des Parcoursbesuchs zur Einweisung und Unterstützung. Während dieser Begleitung gelten ergänzend zu den Bedingungen der Hegau Archers e. V. die Bedingungen von Boganruna, insbesondere die Haftungsregelung nach Ziffer 3. Sobald der Kursleiter den Parcours verlässt und Teilnehmer eigenständig weiterschießen, endet die Begleitung durch Boganruna; ab diesem Zeitpunkt tragen die Teilnehmer die alleinige Verantwortung für ihr Verhalten auf dem Parcours, und es gelten ausschließlich die Bedingungen der Hegau Archers e. V. Boganruna übernimmt für den unbegleiteten Teil des Parcoursbesuchs keine Aufsichts- oder Betreuungspflicht und keine Haftung.


Anlage: Eintritts- und Benutzungsbedingungen der Hegau Archers e. V. (Lochmühle Eigeltingen)

§ 1 Durch das Betreten des 3D-Parcours der Hegau Archers e. V. Lochmühle Eigeltingen erkennt der Besucher die nachfolgenden Eintritts- / Benutzungsbedingungen- und Parcoursordnung als verbindlich an. Jeder Schütze muss über eine ausreichende private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt selbst für seinen abgegebenen Pfeil. Die Benutzung des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Die Benutzer tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Mit der Benutzung des Parcours erklärt jeder Schütze den Verzicht auf Ansprüche aller Art bei Sach- und Personenschäden, insbesondere gegenüber den Hegau Archers e. V. und dem Grundbesitzer. Weiterhin werden Gruppen von maximal 6 Personen gebildet, um unnötige Wartezeiten an den Stationen zu vermeiden. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Festes Schuhwerk ist auf dem Parcours dringend erforderlich. Weder die Hegau Archers e. V. noch der Grundstückseigentümer übernehmen für Verletzungen und Schäden die Haftung.

§ 2 (I) Die Eintrittskarte gibt dem Besucher das Recht, an dem auf der Karte aufgedruckten Tag den 3D-Parcours in den Öffnungszeiten – siehe Parcoursordnung – zu betreten. Kasseneinlass ist bis 2 Stunden vor den Öffnungszeiten. (II) Bei vorzeitiger Schließung des 3D-Parcours, etwa aufgrund der Witterungsverhältnisse oder höherer Gewalt, behalten wir uns das Recht vor, den Betrieb der Anlage aus Sicherheitsgründen (z. B. bei Feuer, Sturm, Gewitter etc.) jederzeit einzustellen. Soweit nach Beginn aus Sicherheitsgründen die Benutzung der Anlage eingestellt werden muss und dies nicht von der Hegau Archers e. V. zu vertreten ist, besteht kein Recht auf ganze oder teilweise Erstattung des Eintrittspreises.

§ 3 (I) Sämtliche lebende Tiere der Lochmühle Eigeltingen dürfen, außer die Tiere am Streichel-Zoo, nicht berührt werden. Die Besucher haben sich in der Nähe der Tiere ruhig und leise zu verhalten. Die Tiere dürfen nicht gereizt oder erschreckt werden. Es ist den Besuchern ferner nicht gestattet, über eine Absperrung oder einen Zaun in ein Tiergehege zu greifen oder zu gelangen. Es dürfen keine Gegenstände in die Gehege geworfen oder hineingehalten werden. Jedes Tier kann schwere Körperverletzungen verursachen, es ist äußerste Vorsicht geboten. (II) Sämtliche lebenden Tiere dürfen nicht mit Nahrungsmitteln gefüttert werden. (III) Der Bogenverein Hegau Archers e. V. behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, wenn lebende Tiere verletzt oder durch Nahrungsmittel erkranken sollten.

§ 4 Hinweis-, Warn- und Benutzungsanordnungen auf Hinweistafeln und Schildern sowie den mündlichen Anweisungen des Parkpersonals sowie den Mitgliedern der Hegau Archers ist unbedingt Folge zu leisten.

§ 5 (I) Der Besucher ist verpflichtet, dem Aufsichtspersonal der Lochmühle sowie allen Mitgliedern des Vereins auf Verlangen die Eintrittskarte vorzuzeigen. (II) Wer nicht im Besitz einer gültigen Eintrittskarte angetroffen wird, ist verpflichtet, zum pauschalen Ausgleich aller hieraus fließenden Ansprüche 30,00 € zu zahlen. Auf die strafrechtliche Verfolgung wegen Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB und wegen Erschleichens freien Eintritts nach § 265a StGB wird ausdrücklich hingewiesen.

§ 6 (I) Kindern / Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt nur zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson gestattet. (II) Bei dem Besuch einer Gruppe von Kindern muss die verantwortliche Person als solche beim Eintritt genannt werden. Der Begleitperson obliegt die Beaufsichtigung der Kinder / Jugendlichen und insbesondere die Verpflichtung, für die Sicherheit der Kinder Sorge zu tragen und sie vor Schäden zu bewahren. Bei Zuwiderhandlungen übernimmt der Hegau Archers e. V. keinerlei Verantwortung oder Regressansprüche.

§ 7 (I) Die einzelnen Anlagen auf dem 3D-Parcours sowie der Lochmühle Eigeltingen stehen den Besuchern im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zur freien Benutzung zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, die einzelnen Anlagen außerhalb der vorgesehenen Benutzungseinrichtungen zu betreten oder die zugelassenen Wege zu verlassen. Die Laufwege müssen unbedingt eingehalten werden. Abkürzungen, z. B. vom Abschusspflock zum Ziel, sind nicht erlaubt. Bitte immer den Markierungen oder den gemähten Wegen folgen. (II) Sämtliche Pfeile dürfen nur vom entsprechenden Abschusspflock abgegeben werden. Hierzu bestehen drei Pflöcke: rot für Profis und Compound, blau für Fortgeschrittene, gelb für Beginner oder Kinder. Es ist grundsätzlich immer auf die Sicherheit zu achten. Alle Personen, die nicht am Pflock stehen, müssen bei der Pfeilabgabe hinter dem Schützen stehen. Bei Nichteinhaltung werden Parcoursverbote ausgesprochen. Es ist strengstens untersagt, andere Abschusspositionen einzunehmen. Bei Nichteinhaltung wird mit einem Platzverweis geahndet. (III) Hunde sind im gesamten 3D-Parcours sowie im gesamten Bereich der Lochmühle Eigeltingen nur angeleint zugelassen. Den mündlichen Anweisungen des Parkpersonals, der Vereinsmitglieder sowie des Parcourspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

§ 8 (I) Die Benutzung sämtlicher Anlagen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eine Haftung des 3D-Parcours für Schäden der Besucher ist ausgeschlossen, soweit diese darauf beruhen, dass der Besucher vorhandene Sicherheitsvorschriften nicht beachtet, an den Ein- und Ausstiegen die nötige Sorgfalt nicht hat walten lassen, die Hinweis- und Gebotsschilder nicht beachtet oder den Anweisungen des Aufsichtspersonals entgegen § 4 nicht Folge geleistet hat. (II) Reklamationen oder Schadensfälle sind der Parkleitung in jedem Fall vor dem Verlassen des Parkgeländes anzuzeigen. Ersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn die Anzeigepflicht verletzt worden ist.

§ 9 Witterungsbedingt kann es auf dem 3D-Parcours zu Rutschgefahr kommen (Regen, Glatteis, Schneefall o. Ä.). Besucher sind daher gehalten, die notwendige Vorsicht walten zu lassen, insbesondere Absperrungen jeder Art zu beachten, rutschfestes Schuhwerk zu tragen und ggf. schnelles Gehen und Rennen zu unterlassen.

§ 10 Filmen und Fotografieren für gewerbliche Zwecke bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Geschäftsleitung der Lochmühle Eigeltingen. Blitzgeräte dürfen beim Fotografieren der Tiere nicht benutzt werden.

§ 11 Für den Verlust, Diebstahl usw. von Sachen, die nicht im Eigentum der Hegau Archers e. V. stehen, wird keine Haftung übernommen.

§ 12 (I) Wer andere Besucher belästigt, die Anlagen entgegen den vorhandenen Benutzungseinrichtungen betritt, den Anordnungen des Aufsichtspersonals oder Verbotsschildern nicht Folge leistet und in sonstiger Weise störend einwirkt, kann ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus dem Park verwiesen werden. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, alle aus dem Hausrecht fließenden Rechte wahrzunehmen. (II) Die Benutzung der sich auf dem 3D-Parcours befindlichen Einrichtungen wie Hochstände, Leitern oder nicht ausgewiesene Gehwege erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 13 (I) Der Besucher ist verpflichtet, Ersatz für alle schuldhaft verursachten Schäden zu leisten. Als Verschulden gilt jeder Verstoß gegen diese Eintritts- / Benutzungsbedingungen sowie die Parcoursordnung. (II) Begleitpersonen haben Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren ständig zu beaufsichtigen. Sie sind für die von Kindern / Jugendlichen verursachten Schäden verantwortlich.

§ 14 (I) Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Für diesen Fall gilt die nichtige Bestimmung durch eine solche ersetzt, deren Inhalt dem zwischen den Parteien beabsichtigten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. (II) Mit keinem der vorstehenden Paragraphen ist eine Umkehr der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

§ 15 — Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieser Benutzereinverständniserklärung unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.